Bevor Sie einen Musikwunsch und/oder einen Gruß in das obenstehende Formular eingeben, lesen Sie bitte diese Hinweise zur Nutzung:
- 1. Der Moderator / Die Moderatorin bietet die Wunschmöglichkeit nach eigenem Ermessen an, d. h. es ensteht dem Moderator / der Moderatorin keinerlei Verpflichtung einen Musikwunsch zu erfüllen oder einen Gruß während der Sendung vorzulesen. Ein eingehender Wunsch kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- 2. Es besteht für den Hörer keinerlei Anspruch auf die Erfüllung eines Musikwunsches (insbesondere wenn dieser nicht dem gegebenen Sendungsthema enstpricht) oder das Vorlesen eines Grußes.
- 3. Sollte es zu Unklarheiten kommen, die einer Klärung bedürfen, so wendet sich der Hörer an einen der Administratoren des Radios. (.siehe "Unser Radio-Team")
- 4. Musikwünsche, die gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen, werden grundsätzlich NICHT erfüllt!