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Schon bei BookRix gab es, dem Vernehmen nach durch den Buchhandel vorgegebene Bestimmungen, was in und auf einem selbstverlegten eBooks sein darf und was nicht. Darunter natürlich nachvollziehbare Einschränkungen, aber auch welche, die man nur...

Schon bei BookRix gab es, dem Vernehmen nach durch den Buchhandel vorgegebene Bestimmungen, was in und auf einem selbstverlegten eBooks sein darf und was nicht. Darunter natürlich nachvollziehbare Einschränkungen, aber auch welche, die man nur kopfschüttelnd hinnehmen kann. Der von mir abwertend als "Tittenparagraph" benannte Umstand, dass keine nackten Frauenbrüste auf dem Cover zu sehen sein dürfen, war so etwas. Wenn das für alle gegolten hätte, würde ich mich daran nicht einmal stören, aber dem ist ja nicht so. Verlage bringen sehr wohl sowas in den Handel, der dann - entgegen seiner Vorgaben gegenüber Selfpublishern - diese Bücher dann in sein Programm aufnimmt. Gut, Verlage übernehmen eine Art Vorfilterung für den Handel und stehen mir ihrem Renommee für eine gewisse Qualität. Selbstverleger haben in der Regel kein wirkliches Renommee und somit schützt sich auch der Handel zu einem gewissen Teil.

Aber nun ist ja die StreetLib-Ära angebrochen und auch die Italiener haben bestimmte Einschränkungen insbesondere bei "Adult Content and Sexually Explicit Content", also den Erwachseneninhalten oder der expliziten Sexbeschreibung. Früher gab es tatsächlich die Einschränkung, dass rein pornographische, d. h. jeglichen Kontext entbehrende, Beschreibungen nicht sein dürfen, ebenso wie deutliche Verbote bei kinderpornographischen und extremen Inhalten. Neu ist nun, dass Inhaltswarnungen angegeben werden müssen. Da gibt es eine ganze Reihe von, bspw "rohe Sprache", also Flüche und abwertende Bezeichnungen oder "Gewalt" usw. Immerhin verbietet diese Inhaltswarnung nicht, Geschichten, die entsprechende Handlungen haben oder im Kontext haben müssen zu verwenden. Man weist ja extra darauf hin. Jedoch fiel mir in dem Zuge auch etwas anderes auf. Es gibt nämlich in den StreetLib-Regularien auch deutliche Verbote, die nicht sein dürfen. So ist jegliche Schilderung von Sex mit Tieren (Zoophilie) oder KIndern verboten. Was mich nun stutzig machte, waren die weiteren Verbote wie "sexueller Mißbrauch" und "Vergewaltigung".

Wie viele Geschichten in Buch- oder Filmform gibt es, bei denen eine Vergewaltigung Ausgangspunkt der gesamten Handlung ist? Die Ausnahme von dokumentarischer und/oder wissenschaftlicher Nutzung gilt ja nicht für fiktive Inhalte, wie sie in der Belletristik genutzt werden. Und diese Verbote heben sie zu einem Teil im späteren Verlauf auch wieder auf:

Ausnahmen aus künstlerischen, pädagogischen, historischen, dokumentarischen oder wissenschaftlichen Gründen oder bei erheblichem Nutzen für die Öffentlichkeit sind zulässig.

Was gilt nun? Was darf man noch? Ab wann hat man die Grenze zum Verbotenen überschritten? Und ist etwas gleich "Erotik", wenn es "nur" sexuell ist, wie es genauso in Thrillern, Krimis, Horror o.ä. vorkommt? Und dazu auch in Anlehnung an eine andere Diskussion, die ich vor Jahren mal startete (https://lunaria-galaxie.de/community-gruppen/14-kunstwerke/Anwendungen/28-discussions/Eintrag/172.html) stellt sich die Frage, ob man sich mit diesen ganzen Inhaltswarnungen und Triggern überhaupt anfreunden kann oder sie nicht etwa als Steine im Weg betrachtet? Wie seht ihr das?

 

  1.   Fizzy Lemon
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  4. Letzte Antwort von Teilzeitmutti
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